Mitgliedschaft
Hinweise zur Mitgliedschaft in der Abteilung Ju-Jutsu/Karate (Stand: 06.11.2023)
1. Beginn und Ende der Mitgliedschaft
Mit der Unterschrift auf der Beitrittserklärung ist der/die Unterzeichnete Mitglied der Abteilung Ju- Jutsu/Karate (JJ/K) des Sport-Club Unterpfaffenhofen-Germering e.V. (SCUG). Der Beitrittserklärung ist ein Passbild neueren Datums beizulegen. Auf der Rückseite des Passbildes sind Name und Geburtsdatum zu vermerken! Die Beitrittserklärung kann hier online heruntergeladen werden.
Die Mitgliedschaft kann von beiden Vertragspartnern jeweils mit einer Frist von 2 Monaten zum Halbjahr (30.06. oder 31.12. eines Jahres) in Textform gekündigt werden. Mündliche, sowie rückwirkende Kündigungen sind unwirksam. Die Beitragspflicht bleibt bis zum rechtswirksamen Kündigungszeitpunkt bestehen. Ihre Kündigung senden Sie bitte an die Geschäftsstelle des SCUG. Sie helfen uns dadurch, Ihre Kündigung schnell und fristgerecht zu bearbeiten.
2. Vereinssatzung
Die Mitglieder der Abteilung JJ/K sind zugleich auch Mitglieder des Hauptvereins SCUG. Die Abteilung unterliegt der Satzung des Hauptvereins. Die Vereinssatzung und die Ordnungen werden jedem Mitglied auf Anforderung durch die Geschäftsstelle des SCUG zugänglich gemacht, bzw. sind hier hinterlegt. Das Mitglied erkennt die Satzung und die Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung an.
3. Gebührensatzung
Es gilt die Gebührensatzung des Hauptvereins. Die Beiträge werden halbjährlich mittels SEPA-Basis-Lastschrift durch den SCUG (Hauptverein) eingezogen. Die Beitragspflicht besteht auch während der trainingsfreien Schulferien.
4. Beitragszahlung
Die Beitragszahlung ist seit 1.1.2014 ausschließlich mittels SEPA-Lastschriftmandat möglich. Die neue Beitrittserklärung mit Lastschriftmandat ist hier online erhältlich. Ältere Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit.
Laufende und einmalige Beiträge siehe neue Beitrittserklärung
5. Training
Jedes Mitglied kann die Trainingsmöglichkeiten Ju-Jutsu und Karate (im Rahmen seiner Qualifikation) beliebig in Anspruch nehmen. Zudem besteht die Möglichkeit, an den festgesetzten Zeiten Fitnessräume und sonstige Trainingsangebote (z.Zt. Rückenschule) zu nutzen. Während der Schulferien entfällt das Training. Ein Anspruch auf Ersatz des ausgefallenen Trainings besteht nicht!
6. Schadenshaftung/Versicherung
Die Mitglieder der Abt.JJ/K sind während des Trainings und bei offiziellen Wettkämpfen über den Bayerischen Landessportverband (BLSV) unfallversichert. Der SCUG und die Abteilungen haften weder bei Unfällen, noch bei sonstigen Schäden an Personen und Sachen.
7. Organisation
Die Sparte Ju-Jutsu der Abt.JJ/K ist über den Ju-Jutsu-Verband Bayern (JJVB) im BLSV organisiert. Der JJVB ist wiederum dem Deutschen Ju-Jutsu-Verband (DJJV – vertreten im DSB) angeschlossen. Somit sind die Mitglieder der Sparte Ju-Jutsu automatisch in diesen Verbänden organisiert. Die Sparte Karate der Abt. JJ/K ist Mitglied des Bayerischen Karate Bundes (BKB) und damit im BLSV organisiert. Sie ist ferner Mitglied im Deutschen Karate Verband (DKV). Die Mitglieder der Sparte Karate sind damit in diesem Verband ebenfalls organisiert.
8. Sonstige Hinweise
Sollten Sie noch Fragen zur Mitgliedschaft oder zum Training haben, so stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.