„Corona-Ampel“ Stufe ROT!
UPDATE vom 03.04.2022
Ab 03.04.2022 sind alle Corona-Beschränkungen aufgehoben.
Wir appelieren an alle Mitglieder/Trainierenden, die neue „Freiheit“ mit Umsicht und Augemaß zu leben und der Eigenverantwortung gerecht zu werden.
- Wer krank ist oder Symptome zeigt, bleibt bitte daheim!
- Wer mit vulnerablen Trainigspartnern*inen trainert, testet sich bitte freiwillig.
Allgemeine Verhaltensempfehlungen aus der 16. BayIfSMV
Der Gesetzgeber beschreibt in § 1 der 16. BayIfSMV folgende Allgemeine Verhaltensempfehlungen:
- 1,5 m Mindestabstand, wo immer es möglich ist
- Ausreichende Handhygiene
- Tragen einer Maske (mindestens medizinische Gesichtsmaske) in Innenräumen
- Ausreichende Belüftung in Innenräumen
- Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und Vermeidung unnötiger Kontakte, besonders in Betrieben, in Einrichtungen und bei Veranstaltungen mit Publikumsverkehr.
UPDATE vom 17.02.2022
UPDATE vom 08.02.2022
Die Regelungen zum Hotspot-Lockdown werden bis zum 23.02.2022 ausgesetzt.
UPDATE 31.01.2022
UPDATE 14.01.2022
UPDATE 09.01.2022
Mit dem Trainingsbeginn in 2022 gelten folgende Regelungen:
WICHTIG: Für alle Trainingsteilnehmer ab 14 Jahren gilt 2Gplus, bzw. 2G + Boosterimpfung
Die Corona-Ampel steht seit heute auf der Stufe ROT, so dass ab 09.11.2021 folgende Maßnahmen gelten (Indoor):
- Im Gegebäude wird (außer bei der Sportausübung) eine FFP2-Maske getragen.
- 2G-Regel, d.h. alle Trainer*innen und Trainingsteilnehmer*innen ab 18 Jahren (aktualisiert am 09.11.) müssen einen 2G-Nachweis vorlegen. Wer also 18 Jahre und älter ist und keinen entsprechenden Nachweis erbringen kann, muss dem Training fernbleiben. Die Regelung, dass Jugendliche, die älter als 12 und jünger als 18 Jahre alt sind und regelmäßig der Testpflicht unterliegen keinen 2G-Nachweis benötigen gilt zunächst bis zum 31.12.2021.
- Alle Informationen dazu findet Ihr hier.
- Ergänzung (15.11.2021): Für Trainingsteilnehmer/Übungsleiter ab 18 Jahre und Jugendliche (ab 12 Jahre, die nicht der regelmäßigen Testpflicht unterliegen) gilt ab sofort in unserer Abteilung 2Gplus, d.h. entweder ist ein daheim durchgeführter Schnelltest mitzubringen oder dieser Test ist vor Ort durchzuführen.
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